Flucht und Rettungswege dienen dem Fliehen und Retten von Menschen aus einem Gebäude.
Sie stellen einen Angriffspunkt für die Feuerwehr dar.
Sie bieten der Feuerwehr die Möglichkeit, Geräte unterschiedlicher Art in ein Gebäude zu bringen.
Flucht und Rettungswege sind daher ständig in einem Zustand zu halten, dass der Weg jederzeit und in voller Breite benutzbar ist.
Türen dürfen nicht verkeilt oder verschlossen sein! Die einzige Ausnahme bilden hier elektrische Türverriegelungen, welche jederzeit über einen Nottaster zu öffnen sind.