ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Anbieter

INSIPLAN GmbH
Claudius-Dornier-Str. 2
50829 Köln

(Im Folgenden: „Veranstalter“)

Kontakt

Telefon +49 (0)221 17092710
Telefax +49 (0)221 1709 2719
E-Mail info@isiplan.eu

Geltungsbereich
Unsere Lehrgänge/ Seminare/ Tagungen richten sich ausschließlich an Unternehmen i.S.v. §14 BGB. Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Seminargebühren verpflichtet.

Leistungen
Die Lehrgangs- bzw. Seminarteilnehmer erhalten umfangreiche Schulungsunterlagen sowie eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat, sofern die Veranstaltung mit einer bestandenen Prüfung endet.
In der Teilnahmegebühr sind die Pausengetränke und das Mittagessen enthalten.

Anmeldungen
Nach Eingang der Anmeldung erhält der/ die Teilnehmer*in eine Anmeldebestätigung und eine Anreiseinformation mit Hotelhinweis. Ohne Anmeldebestätigung besteht kein Recht zur Teilnahme. Am Veranstaltungstag wird die Rechnung als PDF per E-Mail versendet. Sollte ein angemeldeter Teilnehmer*in verhindert sein, so kann eine andere Person teilnehmen. Diese sollte uns möglichst frühzeitig benannt werden. Ein Anspruch auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

Stornierungen
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung.

Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsleistung teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsleistung entgegenstehen könnte.

Leistungsfristen/-termine

Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und -termine beruhen bei Veranstaltungen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des Veranstalters. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Veranstalter schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bei der Zahlung ist die Angabe unserer Rechnungs- und Kundenummer erforderlich. Die Rechnung wird mit Auftragsannahme ausgestellt.

Veranstaltungsort, sofern nicht anders vermerkt
INSIPLAN GmbH
Claudius-Dornier-Str. 2
50829 Köln (Ossendorf)
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Webseite www.insiplan-gmbh.de

Terminabsage und Änderung des Umfangs der Bildungsmaßnahme durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen ( 4 Wochen vorher) oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsleistungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Änderungen
Änderungen von Terminen, Inhalten und Veranstaltungsorten sind möglich.

 

Nutzungsrechte/Copyright

Es erfolgt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Abtretung bzw. Erteilung von Genehmigungen oder Rechten an Schulungsunterlagen, Software, Urheberrechten, Nutzungsrechten, Marken oder Warenzeichen bzw. deren Anwendungen, soweit nachträglich nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird.

Soweit Urheberrechte, Nutzungsrechte und/oder Schutzrechte an Leistungsergebnissen entstehen oder weiterentwickelt werden, insbesondere hinsichtlich Weiterentwicklungen und Verbesserungen der vom Veranstalter entwickelten Systeme, Software, Verfahren und Methoden, stehen allein dem Veranstalter die ausschließlichen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungs-, Verwertungs- und Umarbeitungsrechte zu.

Seminarunterlagen, die dem Veranstalter bzw. Teilnehmern ausgehändigt werden, gehen zur internen Verwendung in den Besitz des Veranstalters über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

Soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist, räumt der Veranstalter an den Arbeitsergebnissen das einfache, inhaltlich auf den Vertragszweck, räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland, zeitlich auf die Laufzeit der Bildungsleistung beschränkte Nutzungsrecht ein. Gleiches gilt für die im Rahmen der Vertragserfüllung bereitzustellenden Leistungen, an denen der Veranstalter ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.

Sofern der Veranstalter, insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen, individuelle Trainingskonzepte für den Auftraggeber erstellt, erhält der Auftraggeber an diesen Konzepten das auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht, die Unterlagen zu nutzen. Zur Änderung oder Vervielfältigung der Unterlagen ist der Veranstalter nicht berechtigt.

Das Nutzungsentgelt ist mit der Vergütung der Bildungsleistung abgegolten.

Eine Nutzung der zugunsten des Veranstalters geschützten Logos, Marken und Zeichen zu Werbezwecken darf ausschließlich mit einer erforderlichen Nutzungsberechtigung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Darstellungsart erfolgen. Diese sind im Zweifelsfall beim Veranstalter abzufragen, sofern die Darstellungsart nicht vertraglich vorgegeben ist.

Zum fachlichen Inhalt
Unsere Referenten*innen tragen in mündlicher und schriftlicher Form ihr Fachwissen und zum Teil ihre persönliche Meinung vor. Für deren Inhalt, Aktualität und Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen.

Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von unseren Vertragspartnern sind abbedungen. Der Gerichtsstand ist Köln.

Haftung

Die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.

Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung der Bildungsleistung. Die Parteien sind in diesem Falle berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten

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